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Risikolebensversicherung

Die finanziellen Folgen nach einem plötzlichen Unfalltod sind für die Familie oft enorm. Besonders dann, wenn größere Verpflichtungen eingegangen wurden. Eine Immobilienfinanzierung, das eigene Geschäft oder andere Kredite müssen auch dann weiter beglichen und am Laufen gehalten werden, wenn der Haupternährer nicht mehr zur Verfügung steht. Für diese Folgen kann eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden, die im Todesfall des Versicherten die vereinbarte Kapitalsumme ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt ohne steuerlichen Abzug und kann von der hinterbliebenen Familie meist zur Tilgung der offenen Kreditverpflichtungen oder zum Bestreiten des weiteren Lebensunterhaltes genutzt werden.

Gegenüber der Kapital-Lebensversicherung steht nicht der Vermögensaufbau im Mittelpunkt. Deshalb ist die Versicherungsprämie niedriger als bei einer Kapitallebensversicherung. Die Prämie wird nach der Höhe der Versicherungssumme sowie den persönlichen Lebensumständen des Versicherten ermittelt. Bereits mit der Zahlung der ersten Prämie besteht der Versicherungsschutz. Eine Risikolebensversicherung kann für eine versicherte Person oder für zwei Personen abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz lässt sich an mögliche veränderte Lebensumstände anpassen. Beispielsweise kann die Versicherungssumme verringert werden, wenn die abgesicherte Kreditsumme sich ebenfalls durch die Tilgungszahlungen verringert hat.

Die Versicherungsprämien für eine Risikolebensversicherung sind steuerlich als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Die Auszahlung der Kapitalsumme im Versicherungsfall ist steuerfrei. Eine Risikolebensversicherung kann auch mit anderen Versicherungen kombiniert werden, zum Beispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung.