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Lebensversicherung kündigen

Eine Lebensversicherung wird in der Regel über eine feste Laufzeit abgeschlossen. Kapitallebensversicherungen laufen dann zum vereinbarten Zeitpunkt aus. Eine Risikolebensversicherung läuft ebenfalls bis zum Ende der Vertragsdauer oder bis zum Eintritt des Versicherungsfalls.

Eine Lebensversicherung kann, wie jeder andere Vertrag, entsprechend der Bedingungen auch gekündigt werden. Bei Lebensversicherungen die der Kapitalbildung dienen, kann es verschiedene Gründe für eine Kündigung geben. Oft wird das angesparte Kapital benötigt, um eine finanzielle Notlage auszugleichen. Nach der Kündigung einer Lebensversicherung erhält der Versicherte den Wert des bis dahin angesparten Kapitals sowie die bisher erzielten Überschüsse ausgezahlt. In den Anfangsjahren sind diese Beträge allerdings noch nicht sehr hoch, so dass sich eine Kündigung unter Umständen kaum lohnt. Außerdem kann die Versicherungsgesellschaft hohe Stornogebühren berechnen. Die nach der Kündigung ausgezahlten Versicherungsleistungen unterliegen auch nicht besonderen steuerlichen Vergünstigungen, so dass diese versteuert werden.

Versicherte können durchaus Alternativen zur Lebensversicherungskündigung in Betracht ziehen. So kann die Versicherung beispielsweise verkauft oder beliehen werden. Sie dient dann zum Beispiel der Absicherung eines Kredites. Mit der fälligen Lebensversicherungssumme wird der Kredit später abbezahlt. Diese Variante lohnt sich meistens dann, wenn die Auszahlung der Lebensversicherung in einigen Jahren ansteht.

Eine Risikolebensversicherung kann mit der normalen Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres bzw. mit einer Frist von 4 Wochen zur nächsten Beitragsfälligkeit gekündigt werden. Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen. Da bei einer Risikolebensversicherung kein Kapital angespart wird und die Überschüsse direkt in die Beitragsvergünstigung eingeflossen sind, besteht keine Steuerpflicht.